INTERIOR

Bullenstall

Umbau eines im Jahre 1886 errichteten Vierkanthofs zu einem lichtdurchfluteten Loft.

Der Stall in Tönisvorst, der die letzten Jahre vor dem Umbau als Lager- und Garagenfläche genutzt wurde, unterliegt strengen Auflagen des Denkmalschutzes. Intensive Kommunikation zwischen Bauherrn, der Denkmalbehörde, Fachplaner, Herstellern und Handwerkern waren für den Erfolg des Projekts ausschlaggebend.

JAHR

2019

ORT

Tönisvorst

KATEGORIE

Bauen im Bestand/Wohnen

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  • JAHR : 2019
  • ORT : Tönisvorst
  • KATEGORIE : Bauen im Bestand/Wohnen

In das Dach durfte der Bauherr insgesamt 18 Dachflächenfenster einbauen; die meisten davon sind in Dreiergruppen übereinander angeordnet und bilden so optisch je ein zusammenhängendes Lichtband, das jeweils mit den darunterliegenden Fassadenfenstern korrespondiert. Da der alte Dachstuhl nicht sanierungsfähig war, genehmigten die Denkmalschützer den Einbau einer komplett neuen Dachkonstruktion, allerdings unter der Auflage, das alte Sprengwerk zu erhalten. Dieses wurde ohne Funktion, aber sichtbar wieder eingebaut und verleiht den Räumen eine besondere optische Wirkung. Statisch ruht der neue Dachstuhl nicht mehr auf der Backsteinwand, sondern auf der neuen Kalksandsteinwand.

Entstanden ist ein lichtdurchflutetes Wohngebäude, welches nicht nur den anspruchsvollen Qualitätsansprüchen des Bauherrn, sondern auch denen des Bestands und des einhergehenden Denkmalschutzes gerecht wird.

Für den Umbau des Wohngebäudes ergaben sich im Verlauf der Planung zahlreiche verbindlichen Vorgaben: Das Gebäude durfte nur von innen gedämmt werden, damit die charakteristische Backsteinfassade sichtbar bleibt. Außerdem erhielt der Bauherr die Erlaubnis, sechs bodentiefe, zwischen 2,80 und 3,20 m hohe Fensteröffnungen und einige weitere kleinere in die Außenwand zu schneiden.

Die Fensteröffnungen mussten rechteckig sein – und nicht Rundbögen, wie an anderen Stellen des Ensembles –, um aus Sicht des Denkmalschutzes diese nachträglichen Öffnungen klar von den bauzeitlichen abzugrenzen. Die Laibungen durften nicht verputzt werden, sondern es wurden die Schnittflächen mit Blechen verkleidet. Als Materialvorgabe für die Fenster wurde Metall gefordert.